Die Illiez Card ist die digitale Gästekarte der Region Dents du Midi (nachfolgend «RDDM»). Damit Besucher, die sich in der Region aufhalten, davon profitieren können, müssen die Beherbergungsbetriebe ihre Gäste auf der Plattform checkin.rddm.ch erfassen. Diese AGB regeln die Nutzung dieser Plattform durch die Beherbergungsbetriebe.
Art. 1 – Gegenstand und Geltungsbereich
Die Checkin-Plattform (checkin.rddm.ch) ist ein von der Region Dents du Midi SA (nachfolgend «RDDM») den Partnerbeherbergungsbetrieben zur Verfügung gestelltes Tool, das im Gebiet des Vallée d’Illiez tätig ist. Sie ermöglicht den Beherbergungsbetrieben, die Aufenthalte ihrer Gäste zu erfassen, die zugehörigen Illiez Cards zu generieren und ihre gesetzlichen Meldepflichten für Übernachtungen zu erfüllen.
Diese AGB gelten für alle Beherbergungsbetriebe, die die Checkin-Plattform nutzen, unabhängig davon, ob es sich um ein Hotel, eine Ferienwohnung, ein Chalet, eine Pension, einen Campingplatz oder eine andere Form der kurtaxepflichtigen touristischen Unterkunft in den Gemeinden Champéry, Val-d’Illiez oder Troistorrents handelt.
Die Nutzung der Plattform gilt als vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AGB.
Art. 2 – Zugang zur Plattform
2.1 Kontoerstellung
Der Zugang zur Checkin-Plattform setzt die Eröffnung eines Beherbergungsbetriebs-Kontos durch RDDM voraus. Der Beherbergungsbetrieb erhält seine Zugangsdaten per E-Mail an die Adresse, die bei seiner Anmeldung bei der zuständigen Gemeinde oder beim Tourismusbüro angegeben wurde.
Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich:
- Seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln
- Seinen Zugang nicht mit unbefugten Dritten zu teilen
- RDDM unverzüglich bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Nutzung seiner Zugangsdaten zu informieren (illiezcard@rddm.ch)
2.2 Zugangsstufen
Die Checkin-Plattform ist für mehrere Benutzertypen mit jeweils unterschiedlichen Rechten zugänglich:
- Der Beherbergungsbetrieb verfügt über vollständigen Zugang zu seinem Konto: Erfassung und Änderung von Aufenthalten, Verwaltung der Illiez Card-Begünstigten und Validierung der Übernachtungsabrechnungen. Er ist allein verantwortlich für die Nutzung seines Kontos.
- RDDM-Mitarbeitende verfügen über einen Verwaltungszugang, der die Koordination der Beherbergungsbetriebs-Konten und die Erfassung der in der Illiez Card enthaltenen Angebote und Vorteile ermöglicht, aber keinen Zugang zu den Personendaten der Aufenthaltsgäste gewährt.
- Die Gemeindeverwaltungen (Champéry, Val-d’Illiez, Troistorrents) haben einen eingeschränkten Zugang zur Verwaltung der Beherbergungsbetriebs-Konten in ihrem Gebiet und zum Abruf der Übernachtungsabrechnungen für die Kurtaxe-Fakturierung.
- Die interkommunale Polizei der Dents du Midi (PIDM) kann auf formelle Anfrage hin Zugang zu den Daten erhalten, ausschliesslich im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten gemäss Art. 4.3.
- Immobilienagenturen und Hotelketten können je nach verfügbarer technischer Konfiguration mehrere Betriebe verwalten.
Ein reiner Lesezugang kann Dritten gewährt werden, die vom Beherbergungsbetrieb benannt werden, auf ausdrücklichen Antrag desselben an RDDM. Dieser Zugang erlaubt weder das Erstellen, Ändern noch das Löschen von Aufenthalten oder Daten. Der Beherbergungsbetrieb bleibt für die in diesem Rahmen vorgenommenen Einsichtnahmen verantwortlich.
2.3 Verfügbarkeit der Plattform
RDDM ist bestrebt, die Plattform 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu halten. Serviceunterbrechungen können jedoch aus Wartungs-, Update- oder höherer-Gewalt-Gründen auftreten. RDDM haftet nicht für die Folgen einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Plattform.
Art. 3 – Pflichten des Beherbergungsbetriebs
3.1 Erfassung von Aufenthalten
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, jeden Aufenthalt so schnell wie möglich und spätestens am Ankunftstag des Gastes auf der Checkin-Plattform zu erfassen. Diese Erfassung ist Voraussetzung für die Generierung der Illiez Card und die korrekte Berechnung der Kurtaxe.
Der Beherbergungsbetrieb ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der eingegebenen Informationen. Jeder Fehler oder jede Auslassung bei der Erfassung eines Aufenthalts bleibt in seiner Verantwortung.
3.2 Meldung von Übernachtungen
Die Nutzung der Checkin-Plattform trägt der gesetzlichen Meldepflicht des Beherbergungsbetriebs für Übernachtungen Rechnung, gemäss dem Walliser Gesetz über das Gastgewerbe, die Restauration und den Detailhandel mit alkoholischen Getränken (LHR, RS/VS 935.3) und den anwendbaren Gemeindereglementen. Der Beherbergungsbetrieb bleibt jedoch allein verantwortlich für die Einhaltung dieser Pflichten gegenüber den zuständigen Behörden.
3.3 Aushändigung der Illiez Card an die Gäste
Der Beherbergungsbetrieb stellt sicher, dass jeder erfasste Gast während seines Aufenthalts über seine Illiez Card verfügt, entweder indem er ihn einlädt, seine Karte über den von der Plattform automatisch versandten Link herunterzuladen, oder indem er ihm eine gedruckte Version aushändigt. Führt der Beherbergungsbetrieb diese Erfassung nicht durch, ist RDDM nicht in der Lage, seinen Kunden Karten auszustellen, ausser in Ausnahmefällen.
3.4 Aktualisierung der Informationen
Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, seine Kontaktinformationen, seine Unterkunftskapazität und alle anderen relevanten Parameter für das ordnungsgemässe Funktionieren der Plattform aktuell zu halten. Jede wesentliche Änderung (Eigentümerwechsel, vorübergehende Schliessung, Kapazitätsänderung) muss RDDM so schnell wie möglich mitgeteilt werden.
Art. 4 – Verarbeitung personenbezogener Daten der Gäste
4.1 Erhobene Daten
Im Rahmen der Erfassung von Aufenthalten auf der Checkin-Plattform gibt der Beherbergungsbetrieb folgende personenbezogene Daten seiner Gäste ein:
- Nachname und Vorname (sofern angegeben) des Buchungskontakts
- Gesprochene Sprache– E-Mail-Adresse
- Wohnadresse und Herkunftsland (sofern angegeben)
- Aufenthaltsdaten (Ankunftstag und Abreisetag)
- Zimmer- oder Einheitennummer (sofern angegeben)
- Anzahl Erwachsener und Kinder, mit Angabe der von der Kurtaxe befreiten Personen (sofern zutreffend)
4.2 Jeweilige Verantwortlichkeiten
Der Beherbergungsbetrieb handelt als Verantwortlicher im Sinne von Art. 5 Bst. j des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG). Indem er die Daten seiner Gäste auf der Checkin-Plattform eingibt, beauftragt er RDDM und deren technischen Auftragsverarbeiter Omnisoftory als Auftragsverarbeiter für die in Art. 4.3 beschriebenen Zwecke.
Der Beherbergungsbetrieb garantiert, über eine gültige Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser Daten an RDDM zu verfügen (vorherige Information der Gäste, berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit der Erfüllung des Beherbergungsvertrags und den gesetzlichen Meldepflichten für Übernachtungen).
4.3 Streng begrenzte Zwecke der Verarbeitung
Die vom Beherbergungsbetrieb übermittelten Daten werden ausschliesslich für folgende Zwecke verwendet:
- Ausstellung, Personalisierung und Versand der Illiez Card an die Begünstigten
- Überprüfung der Anspruchsberechtigung und der Gültigkeitsdauer der Karte
- Übermittlung der Dokumente in der Sprache des Begünstigten
- Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten für Übernachtungen (Walliser LHR)
- Identitätsprüfung der Begünstigten durch die Partneranbieter beim Zugang zu Leistungen
- Erhebung anonymisierter Daten zur Erstellung gesamtterritorialer Übernachtungsstatistiken
Diese Daten dürfen unter keinen Umständen zu kommerziellen, Akquise- oder Profilierungszwecken durch RDDM oder Omnisoftory verwendet werden.
Nur der Beherbergungsbetrieb kann die persönlichen Daten seiner Kunden über sein Checkin-Konto einsehen. RDDM hat keinen Zugang zu diesen Daten.
Ausnahmsweise kann die interkommunale Polizei der Dents du Midi (PIDM) im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten bezüglich der Kontrolle von Personen, die sich im Gebiet aufhalten, bei Omnisoftory Zugang zu diesen Daten beantragen, gemäss dem Walliser Gesetz über das Gastgewerbe, die Restauration und den Detailhandel mit alkoholischen Getränken (LHR, RS/VS 935.3, Art. 15) und dem Walliser Gesetz über die Handelspolizei (RS/VS 930.1, Art. 6f und 6g).
4.4 Aufbewahrung und Löschung der Daten
Die personenbezogenen Daten der Gäste werden für eine maximale Dauer von 3 Jahren ab dem Enddatum des betreffenden Aufenthalts aufbewahrt, gemäss dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 6 Abs. 4 DSG. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht oder anonymisiert.
Der Beherbergungsbetrieb kann die vorzeitige Löschung der Daten eines bestimmten Gastes beantragen, indem er eine Anfrage an illiezcard@rddm.ch sendet.
4.5 Sicherheit und Vertraulichkeit
RDDM und Omnisoftory verpflichten sich, geeignete technische und organisatorische Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der übermittelten Daten zu gewährleisten, gemäss Art. 8 DSG. Der Zugang zu den Daten ist ausschliesslich befugten Personen im Rahmen der in Art. 4.3 beschriebenen Zwecke vorbehalten.
4.6 Rechte der betroffenen Personen
Jeder Gast, dessen Daten auf der Plattform erfasst wurden, kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Datenübertragbarkeit ausüben, indem er sich entweder an den Beherbergungsbetrieb (Verantwortlicher) oder direkt an RDDM unter illiezcard@rddm.ch wendet.
4.7 Technische Auftragsverarbeitung
Der Beherbergungsbetrieb ist darüber informiert und akzeptiert, dass Omnisoftory, der technische Dienstleister von RDDM für die EasyCheckin-Lösung, als weiterer Auftragsverarbeiter für die in diesem Artikel beschriebene Datenverarbeitung tätig ist. Diese Verarbeitung wird durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt, der den Anforderungen des DSG entspricht.
Art. 5 – Preise und Abrechnung
5.1 Plattformzugang
Der Zugang zur Checkin-Plattform wird dem Beherbergungsbetrieb kostenlos zur Verfügung gestellt. RDDM erhebt keine Aktivierungs-, Abonnements- oder Nutzungsgebühren für die Erfassung von Aufenthalten und die Generierung von Illiez Cards. Diese Kostenfreiheit ist an die Einhaltung dieser AGB geknüpft; RDDM behält sich das Recht vor, sie bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Pflichten des Beherbergungsbetriebs zu widerrufen.
5.2 Schnittstellen mit Hotelverwaltungssoftware (PMS)
Um die Meldung von Aufenthalten zu erleichtern, übernimmt RDDM die Entwicklungs- und Wartungskosten der Schnittstellen zwischen der Checkin-Plattform und den verfügbaren Hotelverwaltungsprogrammen (PMS). Diese Übernahme ist auf die zum Nutzungszeitpunkt tatsächlich von der Checkin-Plattform angebotenen Schnittstellen beschränkt.
Allfällige Gebühren, die dem Beherbergungsbetrieb direkt von seinem PMS-Softwareanbieter im Zusammenhang mit der Aktivierung oder Nutzung dieser Schnittstelle in Rechnung gestellt werden, gehen ausschliesslich zu Lasten des Beherbergungsbetriebs. RDDM haftet nicht für die von Drittanbietern angewandten Geschäftsbedingungen.
5.3 Kurtaxe
Die Checkin-Plattform übernimmt nicht die Abrechnung der Kurtaxe. Diese Zuständigkeit liegt ausschliesslich bei den betreffenden Gemeindeverwaltungen (Champéry, Val-d’Illiez, Troistorrents) gemäss den geltenden Gemeindereglementen.
Die vom Beherbergungsbetrieb auf der Checkin-Plattform erfassten Übernachtungsabrechnungen dienen den Gemeinden jedoch als Referenzgrundlage für die Festlegung des dem Beherbergungsbetrieb in Rechnung gestellten Kurtaxebetrags. Der Beherbergungsbetrieb muss daher auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemeldeten Aufenthalte achten, da jede Auslassung oder Unrichtigkeit zu einer Nachforderung der zuständigen Gemeindeverwaltung führen kann.
Art. 6 – Haftung von RDDM
RDDM stellt die Checkin-Plattform so zur Verfügung, wie sie ist, ohne Gewährleistung für Fehlerfreiheit oder Unterbrechungsfreiheit. Die Haftung beschränkt sich auf Fehlfunktionen, die direkt der Plattform zuzurechnen sind, und umfasst nicht die Folgen einer fehlerhaften Dateneingabe durch den Beherbergungsbetrieb, eines Netzwerkausfalls oder eines höherer-Gewalt-Ereignisses.
RDDM behält sich das Recht vor, die Funktionen der Plattform jederzeit, insbesondere aus technischen oder regulatorischen Gründen, weiterzuentwickeln, ohne dass dies einen Entschädigungsanspruch des Beherbergungsbetriebs begründet.
Art. 7 – Sperrung und Kündigung des Zugangs
RDDM behält sich das Recht vor, den Zugang eines Beherbergungsbetriebs zur Plattform in folgenden Fällen zu sperren oder zu kündigen:
- Nichteinhaltung dieser AGB
- Eingabe offensichtlich unrichtiger oder betrügerischer Daten
- Betriebseinstellung oder Entzug der touristischen Akkreditierung des Beherbergungsbetriebs
- Nichtzahlung der den Partnergemeinden geschuldeten Kurtaxen
Im Falle einer Kündigung werden die vom Beherbergungsbetrieb eingegebenen Daten für die in Art. 4.4 vorgesehene Dauer aufbewahrt und anschliessend gelöscht.
Art. 8 – Änderungen dieser AGB
RDDM behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Beherbergungsbetriebe werden über Änderungen per E-Mail an die in ihrem Konto hinterlegte Adresse informiert. Die weitere Nutzung der Plattform nach der Benachrichtigung gilt als Annahme der neuen Bedingungen.
Art. 9 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der Checkin-Plattform werden dem zuständigen Gericht des Kantons Wallis (Schweiz) unterbreitet. Im Falle von Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist allein der französischsprachige Text massgebend.





